"Bed & Breakfast"

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Hausordnung Naturfreundehaus

1. Die Hausordnung dient der gegenseitigen Rücksichtnahme und soll allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Naturfreundehaus ermöglichen.

2. Das Rauchen im Naturfreundehaus ist in den Zimmern und Fluren verboten.

3. Wer durch Zigarettenrauch oder Feuer die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst (Rauchmelder), hat die Folgekosten in voller Höhe zu tragen.

4. Die Notausgangstüren sind alarmgesichert und dürfen nur im Notfall geöffnet werden. Es ist verboten die Notausgangstüren zu blockieren.

5. Kerzen oder offenes Feuer sind im gesamten Naturfreundehaus verboten.

6. Mit Rücksicht auf das Schlaf- und Ruhebedürfnis ist in der Zeit der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr jeder Lärm zu vermeiden. Nach 22:00 Uhr ist auf die Einhaltung der Zimmerlautstärke zu achten, wenn Sie sich noch unterhalten möchten.

7. Die Nutzung der Duschen sollte in der Zeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr vermieden werden.

8. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigungen im Interesse aller Bewohner und Anwohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbergungsvertrages getroffen werden können.

9. Der Ausschank von Alkohol innerhalb des Naturfreundehauses wird durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Einhaltung der Altersgrenzen, geregelt. Das Mitbringen von Alkohol und Essen ist im Naturfreundehaus verboten. Für die Überwachung und Einhaltung sind die Reiseleiter, bzw. Lehrer verantwortlich.

10. Bei Beschädigung oder Verschmutzung an Gebäuden oder Inventar ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen.
Schadenersatzleistungen sind unverzüglich und in Bar zu leisten.
Vorsätzliche Sachbeschädigungen führen zusätzlich zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.

11. Bei Gruppenreisen sind die Aufsichtspersonen, bzw. Betreuer für die Einhaltung der Hausordnung in und um das Naturfreundehaus ihrer Teilnehmer verantwortlich.
Sie haben Vorbildfunktion und sollen sich dementsprechend verhalten.

12. Die Leitung des Naturfreundehauses übt das Hausrecht aus. Die Mitarbeiter sind befugt, jedes Zimmer zu bertreten. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoßes gegen die Hausordnung ist die Leitung befugt, geeignete Maßnahmen zu treffen.

13. Bei Verstößen gegen o. g. Regelungen ist das Naturfreundehaus jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtung bleibt hiervon unberührt und somit bestehen.

Die Heimleitung